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Zentralschweizer Fachhochschulvereinbarung auf gutem Weg
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Vernehmlassung abgeschlossen: Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung auf gutem Weg
 
In der Vernehmlassung wurde der Vorschlag, für die Hochschule Luzern eine neue regionale Träger-schaft zu schaffen, sehr positiv aufgenommen. Der Entwurf der neuen Zentralschweizer Fachhoch-schulvereinbarung soll nun aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitet und anschliessend den kantonalen Parlamenten unterbreitet werden. Das hat der Konkordatsrat des Zentralschweizer Fachhochschul-Konkordats an seiner letzten Sitzung beschlossen.

Die fünf Teilschulen und die Direktion der Hochschule Luzern haben heute unterschiedliche Träger-schaften. Während die Teilschulen Technik & Architektur, Wirtschaft und Design & Kunst in der Trä-gerschaft des Kantons Luzern stehen, werden die Teilschulen Musik und Soziale Arbeit von Stiftungen getragen. Die Direktion ist wiederum eine Konkordatsinstitution der sechs Zentralschweizer Kantone.

Im Auftrag des Konkordatsrats wurde in den vergangenen Monaten eine neue Trägerschaftsvereinba-rung erarbeitet, die der Hochschule Luzern den Status einer interkantonalen öffentlich-rechtlichen Ans-talt mit eigener Rechtspersönlichkeit zuerkennt. Träger werden die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug sein. Die Vernehmlassung zum Vereinbarungsentwurf wurde nun aus-gewertet. Sie ergab eine breite Zustimmung zur vorgeschlagenen Neuregelung. In verschiedenen Punk-ten soll die Vereinbarung aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitet werden. Das betrifft insbesondere das Personalrecht. Die Fachhochschule soll nicht, wie ursprünglich vorgeschlagen, ein eigenes Personalrecht erhalten. Vielmehr sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Luzern grundsätzlich nach dem Personalrecht des Kantons Luzern angestellt werden. Es soll dabei die Möglichkeit geben, besondere personalrechtliche Bestimmungen zu erlassen, mit denen die Bedürfnisse einer Hochschule berücksichtigt werden können. Weitere Anpassungen betreffen die Entscheidungsbefugnisse des Konkordatsrats und des Fachhochschulrats, Regelungen zum Eigen-kapital der Hochschule sowie die Verantwortlichkeiten für die Liegenschaftenplanung und –bewirt-schaftung.

Die Vereinbarung wird nun nach den Vorgaben des Konkordatsrats überarbeitet und soll in der zweiten Jahreshälfte den Regierungen und den Parlamenten der sechs Trägerkantone zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie soll auf Beginn des Studienjahrs 2010/11 in Kraft treten.


Medieninformation im pdf-Format
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