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| Keine Einigung über die zukünftige Struktur der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz |
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Medieninformation vom 8. April 2009
Im September 2008 hatte der Konkordatsrat in einem Vernehmlassungsbericht vorgeschlagen, die heutigen Strukturprobleme der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz durch eine Zusammenführung der drei Teilschulen der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) zu einer einzigen Hochschule anzugehen. Die drei Standorte Luzern, Goldau (SZ) und Zug sollten erhalten bleiben, aber zentral geführt werden. Die Auswertung der Vernehmlassung hat nun ergeben, dass zwar alle Kantone weiterhin eine regionale Zusammenarbeit in der Lehrerinnen und Lehrerbildung wünschen. In der Frage des künftigen Leistungsangebots an den drei Standorten gehen die Meinungen jedoch auseinander, sodass der Kanton Luzern nun die Kündigung des PHZ-Konkordats in Erwägung zieht.
Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz wird seit 2002 als Verbund von drei teilautonomen Teilschulen in Luzern, Goldau und Zug geführt, die sich in ihrem Leistungsangebot teilweise konkurrenzieren. Die Tätigkeit der drei Teilschulen wird heute durch eine gemeinsame Direktion koordiniert. Trotz engagierter und erfolgreicher Aufbauarbeit an allen drei Teilschulen haben sich Betriebskonzept und Führungsstruktur nur beschränkt bewährt. Der Konkordatsrat stellte im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion, die Probleme durch eine Fusion der drei Teilschulen und der Direktion zu einer einzigen Institution mit Standorten in Luzern, Goldau und Zug anzugehen. Es wurde eine klare Führungsstruktur und ein neues Finanzierungskonzept vorgeschlagen, ausserdem sollte das Leistungsangebot an den drei Standorten optimiert werden.
In der Vernehmlassung sprachen sich zwar alle Kantone für eine Weiterführung der regionalen Zu-sammenarbeit in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung aus. Auch der Vorschlag, die drei teilautonomen Teilschulen zu einer gemeinsamen Institution mit klarer Führungsstruktur zusammenzuführen, wurde im Grundsatz von allen Kantonen unterstützt. Hingegen gab es keine Einigung zur Frage der künftigen Angebote an den drei PHZ-Standorten in Luzern, Goldau (SZ) und Zug. Während die Kantone Schwyz und Zug Wert darauf legen, dass auch in ihren Kantonen weiterhin Grundausbildungsgänge für Lehrerinnen und Lehrer angeboten werden, strebt der Kanton Luzern unter anderem mit der Begründung der Kostenoptimierung eine rasche Konzentration dieser Studiengänge ausschliesslich am Standort Luzern an.
Damit wird das Anliegen einer Mehrheit des Konkordatsrats, im Grundsatz am in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Weg festzuhalten, faktisch verunmöglicht. Den in der Vernehmlassung geäusserten Bedenken wollte die Mehrheit des Konkordatsrats durch geeignete Massnahmen Rechnung tragen. Die drei Teilschulen sollten fusioniert werden, und es sollte eine neue Führungsstruktur eingerichtet werden. Die Administration und die zentrale Dienste wollte man per sofort zusammenführen, die Ausbildung jedoch vorerst an den drei Standorten weiterführen. Parallel dazu wollte man den neuen Hochschulrat und die Hochschulleitung beauftragen, ein Entwicklungskonzept für die PHZ zu erarbeiten, das auch die Frage des zukünftigen Studienangebots an den drei Standorten klären sollte. Gestützt auf dieses Entwicklungskonzept sollte spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung über das zukünftige Leistungsangebot an den drei Standorten entschieden werden.
Der Kanton Luzern lehnt ein solches etappiertes Vorgehen jedoch ab. Er will die Standortfrage vor dem Abschluss einer neuen Vereinbarung verbindlich und befriedigend gelöst haben. Da er hierfür im Konkordatsrat keine Mehrheit gefunden hat, prüft er nun die Kündigung des PHZ-Konkordats.
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| Zur Medieninformation zur Eröffnung der Vernehmlassung und den Vernehmlassungsunterlagen: |
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