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| PHZ-Konkordatsrat fordert auch in Zukunft eine regional abgestützte Lehrerinnen- und Lehrer-bildung |
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Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) hat mit Bedauern vom Entscheid der Luzerner Regierung Kenntnis genommen, die Auflösung des Konkordats vorzubereiten. Er erwartet nun vom Kanton Luzern Vorschläge, wie dieser sich die zukünftige Zusammenarbeit der Zentralschweizer Kantone bei der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer vorstellt.
Der Konkordatsrat hält fest, dass der vom Kanton Luzern abgelehnte Entwurf für ein neues Konkordat eine straffe Führungsstruktur vorsieht und den heutigen Koordinationsaufwand deutlich reduzieren würde. Nach dem Konzept des Konkordatsrats sollen die heutigen Teilschulen im Rahmen einer auf drei Jahren begrenzten Übergangsphase zu einer Hochschule zusammengeführt werden. Bereits im Rahmen dieser Übergangsphase sollen Optimierungen im Studienangebot an den drei Teilschulen möglich sein. Zudem soll im Rahmen eines Strategie- und Organisationsentwicklungsprozesses die Frage der Anzahl der Standorte und der Studienangebote beantwortet werden. Die vom Kanton Luzern nun geforderte neue und zusätzliche Verhandlungsrunde verzögert die dringend nötigen Schaffung klarer Führungs- und Betriebsstrukturen und das Zusammenwachsen der heutigen drei Teilschulen in Luzern, Goldau und Zug zu einer integral geführten Hochschule.
Für den Konkordatsrat ist zentral, dass auch in Zukunft der für die Zentralschweiz nötige Nachwuchs an Lehrerinnen und Lehrern in der Region ausgebildet werden kann. Dies ist eine Verantwortung, der sich die Regionskantone gemeinsam stellen müssen. Auf der Grundlage eines neuen Konkordats wären sie auch bereit, die Kosten einer gemeinsam geführten Hochschule gemeinsam zu tragen. Ohne Konkordat werden dem Kanton Luzern namhafte Finanzierungsbeiträge der Nachbarkantone entgehen.
Der Konkordatsrat legt Wert auf die Feststellung, dass trotz zur Zeit unklarer Situation über die zukünftige Trägerschaft und Führungsstruktur der PHZ der Studienbetrieb an allen drei Standorten mit hoher Qualität sichergestellt ist. Das heutige Konkordat hat eine dreijährige Kündigungsfrist; es kann im Falle einer einseitigen Kündigung durch den Kanton Luzern frühestens im Sommer 2013 aufgehoben werden. Bis dahin ist die ordentliche Weiterführung des Studienbetriebs durch das Konkordat auf jeden Fall sichergestellt. Eine einvernehmliche Neuordnung der PHZ könnte mit Zustimmung aller Kantonsparlamente bereits früher umgesetzt werden.
Der Konkordatsrat erwartet nun vom Kanton Luzern konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen.
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