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PHZ-Konkordatsrat fordert die Luzerner Regierung auf, von einer Kündigung des PHZ-Konkordats abzusehen
 
Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) fordert in einem Brief an die Luzerner Regierung, auf die im letzten Sommer angekündigte Auflösung des PHZ-Konkordats zu ver-zichten und stattdessen mit den Regionskantonen über ein neues Konkordat zu verhandeln. Er hat den Entwurf für ein neues Konkordat veröffentlicht, der Grundlage für die weiteren Verhandlungen sein soll.

Die Luzerner Regierung hat im Sommer 2009 ihre Absicht bekanntgegeben, das PHZ-Konkordat auf-zulösen und mit den Konkordatskantonen Verhandlungen über die Vereinfachung der Strukturen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Zentralschweiz zu führen. Im Vordergrund stand dabei die Kon-zentration der Ausbildung am Standort Luzern; an den Standorten Zug und Schwyz sollten nach den Luzerner Vorschlägen keine Studiengänge mehr geführt werden. An seiner Dezember-Sitzung hat der Konkordatsrat nun eine Zwischenbilanz zu den bisher geführten Gesprächen gezogen. Er stellt fest:

1. Eine Zusammenlegung der Studiengänge am Standort Luzern ist unrealistisch. Die Ankündi-gung des Ausstiegs des Kantons Luzern hat in den Kantonen Schwyz und Zug den politischen Druck erhöht, den Fortbestand ihrer Teilschulen zu sichern.
2. Bei einem Verzicht auf das Konkordat wird sich die Konkurrenz zwischen den drei Standorten verschärfen. Die im Rahmen einer gemeinsam geführten Hochschule möglichen Synergien lassen sich nicht mehr realisieren.
3. Die bisher vom Kanton Luzern vorgeschlagenen Lösungen für die Standorte Schwyz und Zug sind für diese Kantone völlig unbefriedigend.
4. Bei einer Kündigung des Konkordats werden die Kantone untereinander nur noch die Beiträge gemäss Fachhochschulvereinbarung entrichten; dies wird für den Kanton Luzern zu Einnah-meausfällen in Millionenhöhe führen.
5. Die Blockierung in der PHZ-Frage gefährdet die neue Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung, mit dem die Hochschule Luzern die dringend nötige neue Rechtsgrundlage er-halten soll.

Der Konkordatsrat schlägt daher vor, das heutige Konkordat durch eine neue Vereinbarung zu erset-zen, mit der die heutigen Strukturprobleme der PHZ angegangen werden können. Die drei Teilschulen sollen zu einer Institution mit einer klaren Führungs- und Betriebsstruktur fusioniert werden. Die neu zusammengesetzte Führungscrew soll dann im Rahmen einer dreijährigen Entwicklungsphase ein neues Betriebskonzept erarbeiten und umsetzen. Für ein solches Vorgehen sprechen die folgenden Gründe:

1. Den Weg von den Seminarien zur Pädagogischen Hochschule haben die Zentralschweizer Kantone in den 90er Jahren gemeinsam begangen. Alle Kantone, auch der Kanton Luzern, haben dabei den Anspruch der Kantone Schwyz und Zug, sich weiterhin aktiv als Standort an der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu beteiligen, akzeptiert. Im Vertrauen darauf haben die Kantone beträchtliche Mittel in den Aufbau ihrer Hochschulen investiert. Eine Aufkün-digung der Zusammenarbeit wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
2. Dem Kanton Luzern entstehen durch die Zusammenarbeit im Vergleich zu einer eigenständig geführten PHZ Luzern keine Mehrkosten. Mit der vorgeschlagenen neuen Vereinbarung werden demgegenüber für den Kanton Luzern weitere Einsparungsmöglichkeiten geschaffen.
3. Bereits heute ist es schwierig, die Raumbedürfnisse der Hochschulen am Standort Luzern zu befriedigen. Allein bei der Hochschule Luzern ist mit einem Zuwachs der Studierendenzahl um ca. 1‘000 Studierende zu rechnen. Auch der Bezug des Postgebäudes wird nur zu einer teil-weisen Entlastung beitragen. Für die Konzentration der PHZ in Luzern müsste Platz für weitere 250 bis 300 Studierende geschaffen werden. Das ist unrealistisch.
4. Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer liegt im Interesse aller Kantone, und alle Regions-kantone sind gewillt, sich an der Trägerschaft auch finanziell mit namhaften Beiträgen zu be-teiligen. Zwar wäre die Führung einer Hochschule durch einen Kanton ohne Konkordat einfa-cher. Der Verzicht auf eine gemeinsam getragene und finanzierte Pädagogische Hochschule käme einer Kapitulation vor dem Anspruch gleich, gemeinsam tragfähige und konsensfähige Lösungen zu finden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für die Fachhochschule eine konkor-datäre Trägerschaft möglich sein soll, für die Pädagogische Hochschule hingegen nicht.
5. Seit über dreissig Jahren arbeiten die Zentralschweizer Kantone erfolgreich im Bildungswesen zusammen. Vor wenigen Jahren wurde die fachliche Stabsstelle der Region, die Bildungspla-nung Zentralschweiz, aufgehoben in der Meinung, dass die fachlichen Impulse für die koordi-nierte Weiterentwicklung der Region inskünftig von der PHZ ausgehen. Hierfür sollte auch ein gemeinsames Weiterbildungsangebot, das allen Lehrerinnen und Lehrern der Region offen-steht, geschaffen werden. Eine Aufkündigung des Konkordats stellt diese Zusammenarbeit grundsätzlich in Frage.
6. Sollte es aufgrund der Kündigung des PHZ-Konkordats zu einer Zusammenarbeit der Kantone Schwyz und Zug mit anderen Pädagogischen Hochschulen kommen, würde dies den Hoch-schulstandort Zentralschweiz schwächen. Das kann nicht im Interesse der Region liegen.

Der Konkordatsrat lädt aus diesen Gründen die Luzerner Regierung ein, auf die Kündigung des PHZ-Konkordats zu verzichten und die Verhandlungen über eine neue PHZ-Vereinbarung wieder aufzu-nehmen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

Medieninformation des Konkordatsrats vom 18.1.2010
Medieninformation als pdf
Weitere Informationen zu Projekt "Optimierung PHZ":
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