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| Nationale und regionale Schulabkommen |
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Mit Schulabkommen regeln die Kantone den Schulbesuch in anderen Kantonen. Darin wird festgelegt, welche Schulen für Lernende aus anderen Kantonen offen stehen und welche Abgeltungen die Kantone hierfür untereinander verrechnen.
Für den Besuch von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sowie für den Besuch von Berufsfachschulen gelten die nationalen Vereinbarungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK. Weitere Informationen zu diesen Abkommen sind unter den folgenden Links verfügbar:
Universitätsvereinbarung (PDF)
Fachhochschulvereinbarung
Berufsfachschulevereinbarung (PDF)
Für den Besuch von anderen Schulen innerhalb der Zentralschweiz haben die Zentralschweizer Kantone das Regionale Schulabkommen Zentralschweiz abgeschlossen.
Der Besuch von Ausbildungen für das Gesundheitswesen wird zurzeit noch über ein separates Abkommen geregelt, die Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens.
Die regionalen Schulabkommen sind zurzeit in Überarbeitung. |
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